Runderlass Ausbringen gebietsfremder Pflanzen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf unseren Seminaren für Jägerschaftsvorsitzende und Kreisjägermeister seitens des ML angekündigt, finden Sie anliegend den Gemeinsamen Runderlass von ML und MU zu § 40 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing

Anlage: RundErlass